Shortcuts
Bitte warten Sie, bis die Seite geladen ist.
Parlamentsbibliothek Bern . Default .
PageMenu- Hauptmenü-
Page content

Katalogdatenanzeige

Wann verjähren Bestandespflegekommissionen? : Nachtrag zum Bundesgerichtsurteil 4A_127/2012 und 4A_141/2012 vom 30. Oktober 2012 /

Kataloginformation
RSN 367263
Verfasser Mathys, Beat
Roberto, Vito
Titel Wann verjähren Bestandespflegekommissionen? : Nachtrag zum Bundesgerichtsurteil 4A_127/2012 und 4A_141/2012 vom 30. Oktober 2012 / Beat Mathys, Vito Roberto
Impressum 2012
In Jusletter. -. 2012, 20. November, S. 1-6
Schlagwort Bankrecht
Obligationenrecht
Retrozession
Vermögensverwaltung
Schlagwort Schweiz
PD Freies Schlagwort BGE 4A_127/2012
BGE 4A_141/2012
Klassifikation 24
Permanenter Link zu dieser Katalogaufnahme https://biblio.parlament.ch/libero/WebopacOpenURL.cls?ACTION=DISPLAY&sid=LIBERO:PDB&RSN=367263
Kataloginformation367263 Datensatzanfang . Kataloginformation367263 Seitenanfang .
Exemplarinformationen
Signatur Hauptthema Band Standort Status Fälligkeitsdatum
Sq 3041
Finanzen, öffentliche Finanzen - Finances, Finances publiques - Finanza, Finanze pubbliche   ParlB . Verfügbar .  
. Katalogdatensatz367263 ItemInfo Datensatzanfang . Katalogdatensatz367263 ItemInfo Seitenanfang .

❕ Zugriff PDFs

Öffentliche PDFs sind neu unter dem Button "Download PDF" unterhalb der Kataloginformation zugänglich.
Ausschliesslich im Parlnet zugängliche PDFs (Nur für Berechtigte / Pour les ayants droit uniquement) sind weiterhin über das Symbol "PDF / Link" in der Kataloginformation zugänglich.

Vollanzeige Katalogdaten 

Auf diesem Bildschirm erhalten Sie Katalog- und Exemplarinformationen zum ausgewählten Titel.

Im Bereich Kataloginformation werden die bibliographischen Details angezeigt. Per Klick auf Hyperlink-Begriffe wie Schlagwörter, Autoren, Reihen, Körperschaften und Klassifikationen können Sie sich weitere Titel des gewählten Begriffes anzeigen lassen.

Der Bereich Exemplarinformationen enthält zum einen Angaben über den Standort und die Verfügbarkeit der Exemplare. Zum anderen haben Sie die Möglichkeit, ausgeliehene Exemplare vorzumerken oder Exemplare aus dem Magazin zu bestellen.