Shortcuts
Bitte warten Sie, bis die Seite geladen ist.
Parlamentsbibliothek Bern . Default .
PageMenu- Hauptmenü-
Page content

Katalogdatenanzeige

Die Zuständigkeit der Kantonsregierung zur Tariffestsetzung nach KVG bei ausserkantonalen stationären Behandlungen /

Kataloginformation
RSN 141610
Verfasser Moser, Markus
Titel Die Zuständigkeit der Kantonsregierung zur Tariffestsetzung nach KVG bei ausserkantonalen stationären Behandlungen / von Markus Moser
Impressum 2006
In Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge. 50(2006), H. 1, S. 16-32
Schlagwort Krankenversicherung
Kosten des Gesundheitswesens
Spital
Festpreis
Kanton
Klassifikation 2841
Permanenter Link zu dieser Katalogaufnahme https://biblio.parlament.ch/libero/WebopacOpenURL.cls?ACTION=DISPLAY&sid=LIBERO:PDB&RSN=141610
Kataloginformation141610 Datensatzanfang . Kataloginformation141610 Seitenanfang .
Exemplarinformationen
Signatur Hauptthema Band Standort Status Fälligkeitsdatum
A 33043
Gesundheit - Santé - Salute   ParlB . Verfügbar .  
. Katalogdatensatz141610 ItemInfo Datensatzanfang . Katalogdatensatz141610 ItemInfo Seitenanfang .

❕ Zugriff PDFs

Öffentliche PDFs sind neu unter dem Button "Download PDF" unterhalb der Kataloginformation zugänglich.
Ausschliesslich im Parlnet zugängliche PDFs (Nur für Berechtigte / Pour les ayants droit uniquement) sind weiterhin über das Symbol "PDF / Link" in der Kataloginformation zugänglich.

Vollanzeige Katalogdaten 

Auf diesem Bildschirm erhalten Sie Katalog- und Exemplarinformationen zum ausgewählten Titel.

Im Bereich Kataloginformation werden die bibliographischen Details angezeigt. Per Klick auf Hyperlink-Begriffe wie Schlagwörter, Autoren, Reihen, Körperschaften und Klassifikationen können Sie sich weitere Titel des gewählten Begriffes anzeigen lassen.

Der Bereich Exemplarinformationen enthält zum einen Angaben über den Standort und die Verfügbarkeit der Exemplare. Zum anderen haben Sie die Möglichkeit, ausgeliehene Exemplare vorzumerken oder Exemplare aus dem Magazin zu bestellen.